
Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. In verschieden deutschen Bundesländern wurde dieser Wert auf 250 Hektar erhöht, so in Bayern, in den Alpen mit ihren Vorbergen sogar auf 500 ha. Es kommt nicht darauf ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftlicher_Jagdbezirk
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